
Beleuchtung – Original oder nach aktuellem Stand.
Was bei der Beleuchtung eines Airstream im Straßenverkehr zu beachten ist.
Die Beleuchtung für Anhänger ist in der StVZO recht eindeutig geklärt. Eine Ausnahme sind Oldtimer. Die dürfen mit Lichtanlagen nach dem Stand des Original-Baujahres betrieben werden. Bei Airstreams reicht zum Nachweis ein Titel aus. Das ist aus ästhetischer Sicht natürlich schön mit der alten Lichtanlage. Wir empfehlen trotzdem immer einen Umbau auf eine zeitgemäße Beleuchtung.
Zum einen ist eine neue Lichtanlage zuverlässiger und sicher nicht so ausfall-gefährdet wie eine überarbeitete alte Lichtanlage.
Zum anderen – und das ist unser Hauptargument – sind die Anforderungen heute einfach anders als in den 60er- oder 70er-Jahren. Der Autoverkehr ist dichter und schneller und nahezu alle Verkehrsteilnehmer haben aktuelle Lichtanlagen, die deutlich heller sind als früher. Mit den alten Funzeln ist die Gefahr, übersehen zu werden, einfach zu groß.
Tipp:
Die schönen Orangenen und roten Leuchten die vorne und hinten an einem Original-Airstream verbaut sind, dürfen in Deutschland nicht leuchten, wenn der Anhänger führt.
Hier sollte in Relais verbaut werden mit dem sichergestellt ist, dass diese Lichter nicht leuchten können, wenn der Airstream am Zugfahrzeug mit dem dreizenpoligen Stecker verbunden ist.
Dann leuchten sie nicht während der Fahrt, können aber im Stand natürlich verwendet werden.
Wie sieht das im Detail aus?
Schlussleuchten.
Die Norm sagt aus das „…der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.
Bei Airstreams-Modellen aus den 60er-Jahren und früher sind die Schlussleuchten zum Teil zu weit innen.
Rückstrahler.
Rote, dreieckige Rückstrahler sind erforderlich. Sie müssen mit der Spitze nach oben zeigen. Das haben alte Airstreams nicht.
Nebelschlussleuchten.
Darf ein Anhänger mit über 60 km/h gezogen werden, muss er eine rote Nebelschlussleuchte haben. Auch das haben alte Airstreams nicht.
Blinkleuchten.
Rechts und links und das gelb. Die sind beim Original gerne rot.
Seitenmarkierungsleuchten.
Ab einer Anhängerlänge von 6 Metern sind seitliche Leuchten in Gelb Pflicht. Die meisten Airstreams fallen in diese Kategorie, haben im Original jedoch keine Seitenmarkierungsleuchten. (Die gute Nachricht: Diese lassen sich sehr tief verbauen und sind somit am Tag kaum zu sehen)
Begrenzungsleuchten.
Die braucht es nur in Ausnahmefällen. Die Außenkante der Lichter des Zugfahrzeuges müssten dann 40 cm weiter innen sein als die äußerste Kante des Airstream, das ist unwahrscheinlich.
Bremsleuchten.
Müssen stärker leuchten als die Schlusslichter. OK, das ist auch bei der Original-Lichtanlage zu realisieren.
In Deutschland benötigt die Lichtanlage ein E-Prüfzeichen, das bestätigt, das die Beleuchtung nach den Vorgaben der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) geprüft und genehmigt wurde. Das Prüfzeichen ist Oval mit einem E und einer Zahl für das prüfende Land. Zum Beispiel E1 für Deutschland.
Wird ein Airstream hauptsächlich stationär genutzt, zum Beispiel als Food-Trailer mit festem Standort und nur selten bewegt, finden wir die Originalbeleuchtung absolut ok und ja auch charmant. Wenn der Trailer aber viel im Straßenverkehr unterwegs ist, geht die Sicherheit einfach vor. Zudem sind wir mit unseren aktuellen Lichtanlagen sowieso sehr nahe am Original dran.
